Stand vom 01.03.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Maklertätigkeit der RECONIA Immobilienberatung GmbH. Sie sind insbesondere für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bestimmt.
Mit der Anforderung oder Entgegennahme von Objektinformationen, insbesondere eines Exposés, in Kenntnis unserer Provisionsforderung kann zwischen dem Empfänger (nachfolgend „Kunde“) und der RECONIA Immobilienberatung GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande kommen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Maklervertrages, sofern sie wirksam in diesen einbezogen wurden.
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unberührt. Erforderliche Verbraucherinformationen, insbesondere eine etwaige Widerrufsbelehrung, werden gesondert erteilt.
Die von der RECONIA Immobilienberatung GmbH übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés sowie deren Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe der übermittelten Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der RECONIA Immobilienberatung GmbH in Textform (z. B. per E-Mail) zulässig.
Gibt der Kunde die erhaltenen Objektinformationen oder Exposés schuldhaft und ohne vorherige Zustimmung der RECONIA Immobilienberatung GmbH an Dritte weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande, haftet der Kunde für den hierdurch entstandenen Schaden. Dieser kann insbesondere in Höhe der entgangenen Provision bestehen, die angefallen wäre, wenn der Kunde den Hauptvertrag selbst abgeschlossen hätte.
Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag durch eine Person oder Gesellschaft zustande kommt, an die der Kunde die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar weitergegeben hat oder die aufgrund dieser Weitergabe Kenntnis von dem Objekt erlangt hat.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Angebote der RECONIA Immobilienberatung GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Informationen, insbesondere des Verkäufers oder Vermieters. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird von der RECONIA Immobilienberatung GmbH nicht übernommen.
Es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen eigenständig zu prüfen. Die Haftung der RECONIA Immobilienberatung GmbH richtet sich im Übrigen nach § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der RECONIA Immobilienberatung GmbH für den Fall des Erwerbs oder der Anmietung des Objekts.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit der RECONIA Immobilienberatung GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des angebotenen Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit durch ein anderes als das ursprünglich angebotene Rechtsgeschäft herbeigeführt wird, sofern zwischen dem angebotenen Geschäft und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft wirtschaftliche Identität oder wirtschaftliche Gleichwertigkeit besteht.
Dies kann insbesondere, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, der Fall sein bei:
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise durch ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen, eine Tochtergesellschaft, eine Projektgesellschaft (SPV) oder einen vom Kunden benannten oder eingeschalteten Dritten abgeschlossen wird, sofern der Vertragsabschluss auf Veranlassung des Kunden erfolgt oder der wirtschaftliche Erfolg des Geschäfts nach den Umständen des Einzelfalls dem Kunden oder einer mit ihm wirtschaftlich verbundenen Person oder Gesellschaft zugutekommt.
Entsprechendes gilt, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Rechtsgeschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft abgeschlossen wird, durch das der vom Kunden angestrebte wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen erreicht wird. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal), eines Erbbaurechts, von Teilflächen oder Teilrechten sowie sonstige wirtschaftlich vergleichbare Gestaltungen.
Kommt ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt oder über ein wirtschaftlich identisches oder gleichwertiges Geschäft innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Objektinformationen zustande, besteht ein Provisionsanspruch, sofern der Vertragsabschluss auf die Tätigkeit der RECONIA Immobilienberatung GmbH zurückzuführen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder sonstiger Erwerbsvertrag) und ist nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Wird der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, kann die Provision erst mit Eintritt der Bedingung verlangt werden.
Die RECONIA Immobilienberatung GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.
Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne Beteiligung der RECONIA Immobilienberatung GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der RECONIA Immobilienberatung GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages sowie die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Provision richtet sich nach der im jeweiligen Immobilienangebot, Exposé oder Maklervertrag ausdrücklich angegebenen Provision.
Bei Kaufgeschäften wird die Provision auf Grundlage des wirtschaftlichen Kaufpreises berechnet und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im jeweiligen Immobilienangebot, Exposé oder Maklervertrag nicht ausdrücklich eine Provision einschließlich Umsatzsteuer angegeben ist.
Als wirtschaftlicher Kaufpreis gilt der gesamte wirtschaftliche Wert der Gegenleistung einschließlich aller übernommenen Verbindlichkeiten, Nebenleistungen und sonstigen geldwerten Leistungen oder wirtschaftlichen Vorteile.
Sofern bei einem Kaufgeschäft im jeweiligen Immobilienangebot, Exposé oder Maklervertrag keine abweichende Provision angegeben ist, beträgt die Provision 3,00 % des wirtschaftlichen Kaufpreises zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Miet-, Pacht- oder sonstigen Geschäften richtet sich die Provision nach der jeweils getroffenen Provisionsvereinbarung.
Die RECONIA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer, Vermieter oder sonstige Beteiligte) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei einer solchen Doppeltätigkeit ist die RECONIA Immobilienberatung GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Ist dem Kunden das von der RECONIA Immobilienberatung GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt der Objektinformationen, in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis schuldhaft, so hat er der RECONIA Immobilienberatung GmbH die hierdurch nachweislich entstandenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen.
Die RECONIA Immobilienberatung GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der RECONIA Immobilienberatung GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die RECONIA Immobilienberatung GmbH ebenfalls unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Die RECONIA Immobilienberatung GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Erfüllungsort ist München.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.