Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)

Stand vom 01.03.2026

§1 Geltungsbereich

Mit der Anforderung oder Entgegennahme von Objektinformationen, insbesondere eines Exposés, in Kenntnis unserer Provisionsforderung kommt zwischen dem Empfänger (nachfolgend „Kunde“) und der RECONIA Immobilienberatung GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande.

Bestandteil dieses Maklervertrages sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit Entgegennahme der Objektinformationen anerkennt.

§2 Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen

Die von der RECONIA Immobilienberatung GmbH übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés sowie deren Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe der übermittelten Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der RECONIA Immobilienberatung GmbH zulässig.

Gibt der Kunde die erhaltenen Objektinformationen oder Exposés unbefugt an Dritte weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Provision, die angefallen wäre, wenn er den Hauptvertrag selbst abgeschlossen hätte.

Der Kunde haftet auch für den Fall, dass ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt durch eine Person oder Gesellschaft zustande kommt, an die der Kunde die Objektinformationen weitergegeben hat oder die aufgrund der Weitergabe Kenntnis von dem Objekt erlangt hat.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§3 Immobilienangebote

Die Angebote der RECONIA Immobilienberatung GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich.

Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Informationen, insbesondere des Verkäufers oder Vermieters. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird von der RECONIA Immobilienberatung GmbH nicht übernommen.

Es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen eigenständig zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.

§4 Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der RECONIA Immobilienberatung GmbH für den Fall des Erwerbs oder der Anmietung des Objekts.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit der RECONIA Immobilienberatung GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des angebotenen Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit durch ein anderes als das ursprünglich angebotene Rechtsgeschäft herbeigeführt wird, sofern zwischen dem angebotenen Geschäft und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft wirtschaftliche Identität oder wirtschaftliche Gleichwertigkeit besteht.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei:

  • Kauf statt Miete
  • Erwerb eines Erbbaurechts statt Kauf
  • Tausch statt Kauf oder Miete
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt eines direkten Objekterwerbs (Share Deal)
  • Erwerb von Teilflächen oder Teilrechten des angebotenen Objekts

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise durch ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen, eine Tochtergesellschaft, eine Projektgesellschaft (SPV) oder durch Dritte abgeschlossen wird, die mit dem Kunden in gesellschaftsrechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung stehen oder auf dessen Veranlassung handeln.

Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn ein Erwerb des angebotenen Objekts oder wirtschaftlich gleichwertiger Rechte durch Personen oder Gesellschaften erfolgt, die mit dem Kunden in einer wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindung stehen oder denen der Kunde die Objektinformation unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht hat.

Kommt ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt oder über ein wirtschaftlich identisches Geschäft innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Objektinformationen zustande, so bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern der Vertragsabschluss auf die Tätigkeit der RECONIA Immobilienberatung GmbH zurückzuführen ist.

§5 Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder sonstiger Erwerbsvertrag) fällig.

Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.

Die RECONIA Immobilienberatung GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne Beteiligung der RECONIA Immobilienberatung GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der RECONIA Immobilienberatung GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages sowie die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

§6 Höhe der Provision

Die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Provision richtet sich nach der im jeweiligen Immobilienangebot bzw. Exposé der RECONIA Immobilienberatung GmbH ausdrücklich angegebenen Käuferprovision.

Die Provision wird auf Grundlage des wirtschaftlichen Kaufpreises berechnet und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Als wirtschaftlicher Kaufpreis gilt der gesamte wirtschaftliche Wert der Gegenleistung einschließlich aller übernommenen Verbindlichkeiten, Nebenleistungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile.

Sofern im jeweiligen Immobilienangebot bzw. Exposé keine Käuferprovision angegeben ist, beträgt die Provision 3,00 % des wirtschaftlichen Kaufpreises zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7 Doppeltätigkeit

Die RECONIA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer, Vermieter oder sonstige Beteiligte) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen.

Bei einer solchen Doppeltätigkeit ist die RECONIA Immobilienberatung GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.

§8 Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der RECONIA Immobilienberatung GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt der Objektinformationen, schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der RECONIA Immobilienberatung GmbH sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass auf die bestehende Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wurde.

§9 Haftungsbegrenzung

Die Haftung der RECONIA Immobilienberatung GmbH für fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
  • Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§10 Informationspflicht nach VSBG

Die RECONIA Immobilienberatung GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

Dies gilt insbesondere für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.